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Förderverein „Freunde des TSV Rintheim e. V.“

Was unser Förderverein leistet und warum deine Unterstützung zählt

Beim TSV Rintheim ziehen viele an einem Strang – beim Faustball, in der Turnhalle, auf dem Tennisplatz, ob auf dem Handballfeld oder am Spielfeldrand und im Hintergrund. Damit der Trainings- und Spielbetrieb für alle reibungslos funktioniert, braucht es nicht nur ehrenamtliches Engagement, sondern auch eine solide finanzielle Grundlage. Dabei erfüllt der Vereinsbeitrag im Stammverein eine andere Aufgabe als die Arbeit unseres Fördervereins.

Wofür wird der Mitgliedsbeitrag an den Hauptverein verwendet?

Der regelmäßige Vereinsbeitrag, den jedes Mitglied an den Stammverein zahlt, deckt die grundlegenden und laufenden Kosten des Spielbetriebs und der Abteilungen ab. Dazu gehören beispielsweise:

  • Hallenmieten und Betriebskosten
  • Startgebühren für den Spielbetrieb beim Verband
  • Versicherungen
  • Verwaltungskosten
  • Grundausstattung für den Trainingsbetrieb

Diese Beiträge sind notwendig, damit der Vereinsalltag funktioniert – aber sie reichen oft nicht aus, um darüber hinausgehende Wünsche und wichtige Entwicklungen zu realisieren.

Was macht der Förderverein zusätzlich möglich?

Hier kommt der Förderverein ins Spiel. Er sorgt dafür, dass wir mehr tun können als nur „den Betrieb aufrechterhalten“. Mit Spenden, Sponsoring-Einnahmen und zusätzlichen Mitgliedsbeiträgen unterstützt der Förderverein unter anderem:

  • die Anschaffung moderner Trainingsutensilien
  • neue Trikots und Teamausstattung
  • die Teilnahme an Turnieren, Trainingslagern oder Mannschaftsausflügen
  • gezielte Nachwuchsförderung
  • die Unterstützung ehrenamtlicher Trainer*innen und Betreuer*innen
  • besondere Projekte und Veranstaltungen im Vereinsleben

Diese zusätzlichen Mittel machen unseren Verein lebendig, attraktiv und zukunftsfähig – insbesondere für unsere Jugend.

Warum lohnt sich eine Mitgliedschaft oder eine Spende an den Forderverein?

Wer bereits Mitglied im Stammverein ist, unterstützt den Grundbetrieb – und das ist wichtig. Wer zusätzlich den Förderverein unterstützt, hilft dabei, unseren Verein aktiv weiterzuentwickeln. Ob mit einem einmaligen Beitrag oder einer regelmäßigen Fördermitgliedschaft:

  • Du stärkst den Verein über den Basis-Rahmen hinaus
  • Du investierst direkt in bessere Bedingungen für unsere Junioren
  • Du zeigst, dass dir nicht nur der Sport, sondern auch das Vereinsleben am Herzen liegt

Kurz gesagt: Der Vereinsbeitrag hält den Ball im Spiel – der Förderverein bringt ihn ins Rollen.

Mach‘ mit – werde ein “Freund”. Für eine starke Gemeinschaft. Für unseren Verein.
Du hast die Möglichkeit einen Jahresbeitrag frei zu wählen, oder einmalig zu spenden.

Die aktuelle Satzung des Fördervereins „Freunde des TSV Rintheim e. V.“ findest du hier.
Wende dich bei Fragen bitte an unseren Ansprechpartner Christian Reutter.

    Name und Anschrift


    Kontaktdaten

    Bankverbindung

    Wie möchten Sie den TSV unterstützen?
    Sie haben die Wahl zwischen einer einmaligen Spende oder einer regelmäßigen (jährlichen) Unterstützung. Entscheiden Sie sich für eine jährliche Unterstützung, wird der enstprechende Betrag einmalig sofort und ab dem Folgejahr jeweils im Januar vom unten angegebenen Konto abgebucht.



    Ich wünsche eine Spendenbescheinigung an die oben angegebene Adresse. Bitte beachten Sie den untenstehenden Hinweis.

    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die postalische Zusendung einer Spendenbescheinigung erst ab einem Spendenbetrag von 300 Euro möglich ist. Bei Spenden bis zu 300 Euro, dient unser Vereinfachter Spendennachweis in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg als Zuwendungsbestätigung zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt.

    Lastschrift und Datenschutz

    Ich ermächtige den Förderverein „Freunde des TSV Rintheim e. V.“ (Gläubiger Identifikationsnummer DE16ZZZ00002319727), Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von „Freunde des TSV Rintheim e. V.“ auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

    Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.


    Ich akzeptiere die gültige Datenschutzerklärung.

    Hinweis: Die aktuell gültige Datenschutzerklärung finden Sie im Bereich Impressum / Datenschutzerklärung.