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8. April 2022

Weiterhin Maskenpflicht in städtischen Gebäuden

Von Maximilian Wörner

In der Stadt Karlsruhe und landesweit gelten seit Sonntag, 3. April 2022, nur noch die Basisschutzmaßnahmen des Infektionsschutzgesetzes. Die Maßnahmen betreffen insbesondere die Anordnung von Masken- und Testpflichten in bestimmten Einrichtungen. Kontakt- und Zugangsbeschränkungen gibt es nicht mehr.

Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen gilt in städtischen Gebäuden jedoch weiter eine Maskenpflicht. Diese gilt auch für die städtischen Sporthallen. Eine medizinische Maske ist dabei ausreichend. Ausgenommen sind die Sportlerinnen und Sportler beim Sporttreiben, nicht jedoch die Zuschauer bei Spielen.